Arbeitsagentur Balingen erinnert Unternehmen an Frist zur Meldung ihrer Beschäftigungsdaten

An eine wichtige Frist für Arbeitgeber erinnert die Arbeitsagentur in Balingen. Unternehmen müssen bis zum 30. Juni 2020 ihre Beschäftigungsdaten gemeldet haben. Laut Gesetz müssen Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Meldefrist war wegen Corona vom 31. Mai bis zum 30. Juni 2020 verlängert worden.