Alkoholverbot in Tübingen für die nächsten Wochenenden und Feiertage

In Tübingen gilt an den nächsten Wochenenden, Fest- und Feiertagen ein Alkoholverbot. Oberbürgermeister Palmer hat eine Verordnung erlassen. In der Altstadt, auf dem Marktplatz und dem Holzmarkt darf kein Glühwein getrunken oder verkauft werden, auch nicht zum Mitnehmen. Sozialbürgermeisterin Harsch sagte, am vergangenen Wochenende gab es an den Verkaufsständen Menschenmengen. Das könne derzeit nicht sein.