Alkoholverbot in der Reutlinger Innenstadt

In Reutlingen haben die Behörden für Heiligabend ein Alkoholverbot verhängt. Landrat Reumann hat eine Verfügung erlassen, wonach zwischen 8 und 16 Uhr auf Straßen, Wegen und allen öffentlichen Plätzen niemand Alkohol in offenen Behältnissen bei sich haben darf. Erlaubt sind nur geschlossene Flaschen oder ähnliches, damit niemand im Freien trinkt. Die Verfügung gilt nur an diesem Tag.