Alkoholverbot am „Heiligen Morgen“ in Reutlingen und Pfullingen

Das Landratsamt Reutlingen hat zum „Heiligen Morgen“ in Reutlingen und Pfullingen ein Alkoholverbot erlassen. Es gilt morgen von 8 bis 16 Uhr. Das Landratsamt schreibt dazu, dass sich seit Jahren an Heiligabend mehrere Tausend Menschen in der Reutlinger Altstadt versammeln. In Pfullingen gibt es inzwischen eine eigene Tradition. Die Verfügung zum Heiligen Morgen reduziere Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko.