Teilnahmebedingungen Hörerfrühstück

TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM GEWINNSPIEL: DAS GRÖSSTE HÖRERFRÜHSTÜCK

1. Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Radio Neckaralb Live GmbH & Co. KG, Obere Wässere 6-8, 72764 Reutlingen. (2) Gewinnspiele oder Hinweise zu Gewinnspielen über eine Facebook-Fanpage der Radio Neckaralb Live GmbH & Co. KG stehen in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und werden in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook oder Instagram, sondern die Radio Neckaralb Live GmbH & Co. KG. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu einem Gewinnspiel sind ausschließlich an Radio Neckaralb Live GmbH & Co. KG zu richten. Teilnehmer können gegenüber Facebook oder Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel stehen.

2. Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter führt das Gewinnspiel „Das größte Hörerfrühstück“ (das „Gewinnspiel“) im Zusammenhang mit dem Hörfunkprogramm von Radio Neckaralb Live, unterstützt durch Information im Internet, bei Veranstaltungen sowie dem Hörfunkprogramm selbst, durch, in dessen Rahmen die Teilnehmer VIP-Tickets für „Das größte Hörerfrühstück“ am 17.08.2019 im bäck stage in Mössingen (der „Gewinn“) durch ihre unentgeltliche Teilnahme gewinnen können. (2) Beim Gewinnspiel werden täglich VIP-Tickets für „Das größte Hörerfrühstück“ in der Morning-Show von Radio Neckaralb Live verlost. Die Hörer können auf einer genannten Hotline anrufen, wenn der Moderator die Gewinnmöglichkeit on air kommuniziert und die zum Sendezeitpunkt ausgelobte Anzahl an Tickets gewinnen, wenn Sie im entsprechenden Zeitfenster telefonisch durchkommen. (3) Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 05.08.2019 bis einschließlich zum 16.08.2019, an den Wochentagen Montag bis Freitag, statt. (4) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Sponsor; Ausgelobter Gewinn

(1) Der Gewinn wird von bäck stage GmbH, Ludwigstr. 3, 72116 Mössingen zur Verfügung gestellt, dieser ist Auslobender im Sinne des § 657 BGB. (2) Der Gewinn besteht jeweils aus der zum Sendezeitpunkt ausgelobten Menge
Gewinnspielteilnahmebedingungen / „Das größte Hörerfrühstück“
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an VIP-Tickets, für die der Anrufer anruft und durchkommt für „Das größte Hörerfrühstück“ am 17.08.2019 im bäck stage in Mössingen. Der Gewinn pro VIP-Ticket ist ein klassisches Standard-Frühstück des bäck stage vom Buffet im Wert von 9,90 € pro Person, ausschließlich gültig am 17.8.2019 zwischen 8.00 Uhr – 11.30 Uhr beim Neckaralb Live Hörerfrühstücks-Event.

(3) Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt durch die Registrierung auf einer Gästeliste, die am 17.08.2019 zum kostenfreien Standardfrühstück und Zutritt zum exklusiven Neckaralb Live Hörerfrühstücks-Event im bäck stage zwischen 8.00 – 11.30 Uhr berechtigt.

4. Ermittlung des Gewinners

(1) Unter allen Teilnehmern werden an den in Ziffer 2 (3) genannten Tagen täglich Gewinne verlost. Die Anzahl der jeweils zu gewinnenden VIP-Tickets wird im entsprechenden Sendezeitraum kommuniziert. Um zu gewinnen, rufen die Teilnehmer im festgesetzten Zeitraum unter der genannten Hotline an und gewinnen, wenn sie durchkommen.

5. Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die nachweislich ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Teilnehmer, die das 14., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Teilnahme ferner der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. (2) Um teilzunehmen, müssen die Gewinner mindestens ihren Vor- und Nachnamen, ihre Telefonnummer und ihre E-mail-Adresse wahrheitsgemäß und vollständig angeben. (3) Die Teilnahme über auf Gewinnspiele spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, Gewinnspielclubs oder automatisierte Teilnahmeverfahren, insbesondere Gewinnspiel-Computerprogramme, ist ausgeschlossen. (4) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen, die Mitarbeiter des Veranstalters sind oder bis zu ein Jahr vor Beginn des Gewinnspiels waren sowie deren Familienangehörige. (5) Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. (6) Besteht der Verdacht von Manipulationen, unwahren Angaben oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, so ist der Veranstalter berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

6. Personenbezogene Daten

(1) Der Teilnehmer gibt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die nachfolgenden Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten ab:

Einwilligungen

1. Mit seiner Registrierung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, Alter, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift (die „Teilnehmerdaten“) für die Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert, nutzt oder auf sonstige Weise verwendet.

2. Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle eines Gewinns bei der Verlosung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere im Hörfunkprogramm des Veranstalters und auf dessen Internetseiten, durch den Veranstalter genannt wird.

3. Der Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter oder ein von ihm beauftragter Dritter im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels und im Rahmen des Events „Das größte Hörerfrühstück“ am 17.08.2019 im bäck stage in Mössingen Tonaufnahmen und / oder Bildmaterial vom Teilnehmer fertigt und dass diese Tonaufnahmen vom Veranstalter im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel in dessen Hörfunkprogramm ausgestrahlt, in seine Internetseiten eingebunden oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden.

(2) Die Einwilligungen des Teilnehmers sind jederzeit frei widerruflich. Der Widerruf ist an den Veranstalter in Textform (E-Mail, Fax) zu richten. (3) Im Falle des Widerrufs werden die Teilnehmerdaten unverzüglich gelöscht. Der Teilnehmer kann in diesem Fall am Gewinnspiel nicht weiter teilnehmen. (4) Nach Beendigung des Gewinnspiels wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unverzüglich löschen.

7. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. (2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.