In den Pflegeheimen der Region Neckar-Alb sind ab dem 1. Juli 2020 Besuche ohne Zeitbeschränkung erlaubt. Die Landesregierung lockerte die Corona-Verordnung. Es bleibt aber dabei, dass jeder Bewohner höchstens zwei Besucher am Tag haben darf. Auch der Mindestabstand und die Maskenpflicht gelten weiter. Gesundheitsminister Lucha sagte, dass so zugleich soziale Teilhabe und Gesundheitsschutz möglich sind.