225 Überprüfungen durchs Jugendamt

In Baden-Württemberg hat es 2018 12 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gegeben, fast 14.000 Fälle wurden geprüft. In den Kreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb wurden vergangenes Jahr 225 Fälle überprüft. In den meisten Fällen gab es keine, in 94 Fällen eine latente oder akute Kindeswohlgefährdung. Am häufigsten gaben Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaft die Hinweise ans Jugendamt, gefolgt von Nachbarn und Bekannten des Kindes.