1. Oktober: Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft

Am 1. Oktober tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Lucha sagte, dass sich damit im Alltag vorerst wenig ändert. In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sind ab Oktober FFP2-Masken vorgeschrieben. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt. Dort genügen weiterhin OP-Masken. Weitere Coronamaßnahmen hält Lucha derzeit nicht für nötig.